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   OLG Hamburg, 10.12.1985 - 4 U 88/85   

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https://dejure.org/1985,1283
OLG Hamburg, 10.12.1985 - 4 U 88/85 (https://dejure.org/1985,1283)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.12.1985 - 4 U 88/85 (https://dejure.org/1985,1283)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Dezember 1985 - 4 U 88/85 (https://dejure.org/1985,1283)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eigenbedarfskündigung bei Wohnraumbedarf von Angehörigen; Mietverhältnis, Beendigung; Kündigung; Eigenbedarf; Wohnraumbedarf; Familienangehörige; Bedarfssituation; Interesse, berechtigtes; Kündigungsschutz

  • mansui.eu PDF

    BGB § 564b
    Mietrecht; Wohnraumbedarf; Eigenbedarf bei Familienangehörigen.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eigenbedarfskündigung; Wohnraumbedarfs eines Familienangehörigen; Unzureichende Unterbringung

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 852
  • NJW-RR 1986, 381 (Ls.)
  • MDR 1986, 318
  • ZMR 1986, 86
  • FamRZ 1986, 575 (Ls.)
  • WM 1986, 51
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83

    Eigenbedarf I

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.1985 - 4 U 88/85
    Sie hat auch grundsätzliche Bedeutung, da zu erwarten ist, daß die gleiche Frage auch zukünftig wiederholt auftreten wird und weil sie bisher in Literatur und Rechtsprechung weitgehend uneinheitlich beantwortet worden ist (im Sinne der ersten vorgelegten Fragestellung: Sonnenschein im Emmerich/Sonnenschein, Mietrecht, 2. Aufl. 1981, § 564 b Rnr. 66; Sternel, Mietrecht, 2. Aufl. 1979, IV 79; LG Osnabrück, WuM 1976, S. 55 f. - im Sinne der zweiten Fragestellung : Voelskow in Münchener Kommentar, § 564 b Rnr. 57; Barthelmess, 2. Wohnraumkündigungsschutzgesetz, 3. Aufl. 1984, § 564 b BGB Rnr. 79; wohl auch Gelhaar in BGB RGRK, 12. Aufl. 1978, § 564 b Rnr. 16 f.; Schmidt-Futterer-Blank, Wohnraumschutzgesetz, 5. Aufl. 1984, B 487; BVerfG, Urteil vom 8. Januar 1985 JZ 1985, 528 ff. mit Anmerkung von Schulte; Müller-Gattermann, NJW 1985, 2628 f.).
  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG habe das Gericht dadurch verletzt, daß es von dem Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Hamburg vom 10. Dezember 1985 (ZMR 1986, S. 86 ) abgewichen sei, ohne einen Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Hamm einzuholen.

    Dazu habe zwingender Anlaß bestanden, weil das Landgericht sowohl vom Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Hamburg vom 10. Dezember 1985 (ZMR 1986, S. 86 ) als auch von der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. Juni 1986 (WuM 1986, S. 271 ) abweiche.

    Zumindest dieses Landgericht habe wegen Abweichung vom Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Hamburg (ZMR 1986, S. 86 ) seine Vorlagepflicht verletzt.

    a) Nach dem Rechtsentscheid des BGH reicht der bloße Wunsch des Vermieters, die Wohnung selbst oder für seine begünstigten Angehörigen zu nutzen, für die Annahme von Eigenbedarf nicht aus (gegen Rechtsentscheid des OLG Hamburg vom 10.12.1985, WuM 1986, 51 m. Anmerkung Blank, S. 47); über den Nutzungswillen hinaus ist für die Eigenbedarfskündigung ein besonderes Nutzungsinteresse erforderlich, an das jedoch keine hohen Anforderungen gestellt werden.

  • BGH, 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87

    Eigenbedarf des Vermieters

    An der beabsichtigten Zurückweisung der Berufung sieht sich das Landgericht durch den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Hamburg vom 10. Dezember 1985 (NJW 1986, 852 = WuM 1986, 51) gehindert.
  • BGH, 28.10.1988 - V ZR 94/87

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts bei Leistungsstörungen eines

    Eine Art zeitweiliges Zurückbehaltungsrecht, wie es das Berufungsgericht der Klägerin zubilligen will, bis zu dem Zeitpunkt, in dem feststellbar ist, in welchem Umfang letztlich die Klägerin einen Schaden erlitten hat, findet im Gesetz keine Grundlage (Senatsurt.v. 18. Oktober 1985, V ZR 82/84, WM 1986, 51).
  • BVerfG, 18.01.1988 - 1 BvR 787/87

    Verfassungsrechtliche prüfung der Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Es komme hinzu, daß das LG vom Beschluß des BVerfG v. 8.1.1985, BVerfGE 68, 361 , dem zitierten Rechtsentscheid des OLG Hamburg, WuM 1986, 51 und dem Rechtsentscheid des BayObLG in WuM 1986, 271 abgewichen sei.
  • AG Hamburg-Blankenese, 10.10.2018 - 531 C 159/18

    Formelle Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung

    Auch der Rechtsentscheid des OLG Hamburg vom 10.12.1985, ZMR 1986, 86, ist inzwischen überholt.
  • BayObLG, 12.06.1986 - REMiet 1/86
    Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg habe jedoch entschieden (NJW 1986, 852 = WuM 1986, 51 ), daß es für den Eigenbedarf bereits ausreiche, wenn bei den Familienangehörigen ein entsprechender Nutzungswille bestehe.

    Auch das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg stellt in seinem Rechtsentscheid vom 10.12.1985 (NJW 1986, 852 = WuM 1986, 51 ) unter 2 c ausdrücklich klar, daß es auf den Willen des Vermieters ankomme, den Wohnbedarf seines Familienangehörigen zu decken.

  • OLG Frankfurt, 03.06.1988 - 20 REMiet 2/88

    Wirksamkeit der Kündigung einer Wohnung wegen Eigenbedarfs; Zulässigkeit der

    Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 8.1.1985 ist bisher weder in der Literatur noch in der Rechtsprechung anders verstanden worden, als sie im Rechtsentscheid des BGH vom 20.1.1988 erscheint (vgl. Rechtsentscheid OLG Hamburg in WuM 1986, 51 = ZMR 1986, 86 = DWW 1986, 14 = GE 1986, 185; Schade/Schubart/Wienicke, Wohn- und Mietrecht, § 564 b Anm. 5; Schulte in JZ 1985, 528; Müller-Gatermann in NJW 1985, 2628; Paschke in ZMR 1988, 164; Blank in WuM 1986, 47, Gather in DWW 1986, 58).
  • BayObLG, 21.07.1987 - REMiet 3/87
    Einer Entscheidung in diesem Sinn stehe der Rechtsentscheid des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 10.12.1985 (NJW 1986, 852 ) entgegen, so daß die Vorlage an das Bayerische Oberste Landesgericht geboten sei.
  • OLG Zweibrücken, 15.05.1987 - 3 W - RE 57/87

    Vorabentscheidung zu den Voraussetzungen der Annahme eines Wohnraumbedarfs;

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich die Berufungskammer durch den Rechtsentscheid des HansOLG Hamburg vom 10. Dezember 1985 (Rechtsentscheid-Sammlung - RES.- Bd. IV § 564 b BGB Nr. 35 = NJW 1986, 852) gehindert, wonach schon der bloße Wille des Vermieters, die herausverlangte Wohnung einem Familienangehörigen zur Verfügung zu stellen, eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigt, ohne daß es auf dessen unzureichende Unterbringung ankomme.
  • OLG Zweibrücken, 15.05.1987 - 3 W RE 57/87
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich die Berufungskammer durch den Rechtsentscheid des HansOLG Hamburg vom 10. Dezember 1985 (Rechtsentscheid-Sammlung - RES.-Bd. IV § 564 b BGB Nr. 35 = NJW 1986, 852 ) gehindert, wonach schon der bloße Wille des Vermieters, die herausverlangte Wohnung einem Familienangehörigen zur Verfügung zu stellen, eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigt, ohne daß es auf dessen unzureichende Unterbringung ankomme.
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